Der Auftakt: Ein Holzstich
Der Text zum Bild
Das Luxusgut Kaffee
Die Verordnung 1766
Das Edikt 1780
Das Edikt 1783
Weitere Verordnungen
Die Landgrafschaft
Hessen-Kassel um 1800
Die Café-Kultur in Kassel
Der Kaffee kommt
nach Europa
Fairtrade
„Nicht ohne Kampf hat sich der Kaffee, der braune Sohn der Tropen, den breiten Boden der europäischen Kulturwelt erobert, auf dem er heute eine fast uneingeschränkte Machtstellung einnimmt. Politisches Mißtrauen witterte in dem Kaffeetrinker einen gefährlichen Neuerer, besorgte Staatsoberhäupter sahen mit bedenklichem Blicke das viele Geld für den theuren Artikel ins Ausland strömen.
Zu den letzteren zählte kein geringerer als der Große Friedrich von Preußen. Er meinte, die Leute sollten sich wieder an das Bier gewöhnen, das wäre zum besten ihrer eigenen Brauereien und im übrigen „seien Seine Königliche Majestät Höchstselbst in der Jugend mit Biersuppe erzogen worden, mithin können die Leute ebensogut mit Biersuppe erzogen werden“; das sei viel gesünder als der Kaffee, an den sich jetzt „ein jeder Bauer und gemeine Mensch“ gewöhnt habe.
Um seinen Zweck zu erreichen, führte er eine ziemlich hohe Kaffee-steuer ein und errichtete eine besondere Kaffee-Administration, deren Beamte der Volksmund „Kaffeeriecher“ nannte.
Auch das benachbarte Hessen-Kassel hatte seine „Kaffeeriecher“. Dort hatte der Landgraf Friedrich im Jahre 1766 zum Schrecken und Aerger der zahllosen Kaffeetrinker ein umständliches Verbot erlassen, welches jeden, besonders aber die Leute auf dem Lande, mit schweren Strafen bedrohte, so sich einer fortan des „Gesundheit und Vermögen schädigenden Trankes“ bedienen würde.
Daß das Verbot keine oder jedenfalls nicht genügende Wirkung hatte, sieht man daraus, daß es 1774 in erweiterter und verschärfter Form wiederholt werden mußte. Inzwischen aber hatte man es wohl verstanden, dem verpönten Genuß heimlich zu fröhnen.
Die Kaffeekränzchen blühten, und es ist anzuerkennen, daß in jenen Tagen die Hessen-Kasseler Damen mehr Muth brauchten, wenn sie zu ihren „Schlachten“ auszogen, als dies gemeinhin heutzutage der Fall sein dürfte. Denn „das Auge“ – oder in diesem Falle richtiger „die Nase des Gesetzes wachte“! Die Diener der Öffentlichen Ordnung schnüffelten allenthalben herum, ob nicht von irgendwoher der verdächtige und leider so schwer zu verheimlichende Duft des Kaffeeröstens sich bemerkbar mache. Sie drangen in die Häuser und in die Stuben, spionierten in Tassen und Töpfen, und manchmal mag ein biederes Kränzchen ein Ende mit Schrecken genommen haben.
Auch auf unserem Bilde scheinen die Schergen wirklich einen guten Fang gethan zu haben. Denn das junge Dämchen, das dem Beschauer den Rücken kehrt, würde kaum die Kanne unter dem Tischtuch verstecken, wenn ihr Inhalt nicht belastend für das Kleeblatt werden könnte. Und grimmig genug schauen die Wächter des Gesetzes drein, als wäre mit ihnen nicht zu spaßen! Aber vielleicht geht’s auch hier noch, wie es den Soldaten des Fürstbischofs von Paderborn gegangen sein soll: als diese nach der Stadt Paderborn rückten, um die Bevölkerung für eine auf offenem Markte veranstaltete Kaffeekneiperei zu strafen, da habe die Sache damit geendet, daß schließlich Bürger und Soldaten brüderlich miteinander aus einem Topfe den verfehmten Kaffee tranken!“
(Die Gartenlaube, 1892, Heft 8, S. 259 f, neu formatiert,
Rechtschreibung wie im Original)
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